Wusstest du, dass das Glaubensbekenntnis „Lā ʾIlāha ʾillā Aḷḷāh“ (arabisch: Kalimah at‐Tauḥīd) Bedingungen hat?
Sollte vielen von uns die Frage „Wie bist du Muslim geworden?“ oder „Wie bist du dem ʾIslām beigetreten?“ gestellt werden, wäre die Antwort hierauf meistens klar: „Wir haben ‚Lā ʾIlāha ʾillaḷ‐Ḷāh Muḥammadur‐Rasūluḷ‐Ḷāh‘ gesprochen und sind Muslime geworden.“
Sollte uns daraufhin die Frage: „Du hast zwar das Glaubensbekenntnis bezeugt, hat Aḷḷāh dies jedoch von dir angenommen?“ gestellt werden, könnte es durchaus sein, dass diese Frage uns verwirrt. Anhand eines konkreten Beispiels wird die Angelegenheit besser verstanden werden: Wir verrichten das Gebet, um das Wohlgefallen Aḷḷāhs zu erlangen. Damit es gültig ist und von Aḷḷāh angenommen wird, müssen wir uns an dessen Bedingungen halten und uns von jeglichen Sachen, die das Gebet ungültig machen, distanzieren.
Wenn wir die Gebetswaschung vollzogen, uns der Gebetsrichtung zugewandt, die Absicht gefasst und uns während des Gebets von Handlungen, die das Gebet ungültig machen, ferngehalten haben, wird unser Gebet gültig sein. Ist das Gebet einer Person gültig, die diese Bedingungen nicht einhält und während des Gebets isst, trinkt oder sich mit ihrer Umgebung unterhält? Natürlich nicht. Dasselbe gilt auch für „Lā ʾIlāha ʾillā Aḷḷāh“. Damit dieses Glaubensbekenntnis angenommen wird, muss man sich bis zum letzten Atemzug von den Sachen, die das Glaubensbekenntnis ungültig machen, fernhalten. Selbst wenn eine Person dieses Glaubensbekenntnis immer wieder ausspricht, bleibt es ungültig, solange die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt werden.
Lailahaillaallah - Was bedeutet dies wirklich?
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